Privates Baurecht
in Freiburg

Privates Baurecht

Die am Bau beteiligten Bauherren und Unternehmen schließen Werkverträge über Tausende von Euro ab, unterlassen es aber, sich trotz der damit verbundenen Risiken, vorher rechtlich beraten zu lassen. Gerade die Bauherren, die das erste Mal oder „nur einmal in ihrem Leben“ ein Haus bauen, sollten auf eine baubegleitende Rechtsberatung nicht verzichten.

Die Erfahrung zeigt, dass sich mit einer solchen Unterstützung viel Ärger und oft auch ein hoher Schaden vermeiden lassen. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie beim Abschluss und der Prüfung von Werkverträgen, bei der Klärung von Baumängeln und der Durchsetzung von Ansprüchen aus Werkverträgen verlässlich beraten und vertreten werden.

Die Maximen, die wir unserer Tätigkeit für unsere Mandanten im Bereich des Baurechts zugrunde legen, wurden auch schon unter dem Stichwort Architektenrecht beschrieben, bitte sehen Sie dieses Stichwort ergänzend an.
Zuständigkeiten
Ulrich Jeutter
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht